Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen von TPZ & Kollegen Gmbh, im Folgenden kurz „TPZ“, im Rahmen der Erbringung von Personalvermittlung, Personalberatung und Consulting-Leistungen an den Kunden. TPZ erklärt, sämtliche Verträge und Vereinbarungen - sowohl mündliche als auch schriftliche - nur auf Grund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird damit ausdrücklich widersprochen.
Angebote von TPZ sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Angebotes oder der Auftragsbestätigung (schriftlich in Textform via z.B. Mail oder Fax) zustande; spätestens jedoch durch die tatsächliche Beauftragung von TPZ.
Änderungen von Firmendaten oder anderen relevanten Informationen sind beiderseits umgehend schriftlich mitzuteilen; dies gilt ebenso für den Fall des Entzugs oder Wegfalls der Gewerbeberechtigung.
TPZ vermittelt im Rahmen des Permanent Placement Arbeitskräfte zur Fixanstellung beim Kunden. TPZ führt ein erstes Auswahlverfahren und eine gründliche Prüfung des Kandidatenprofils auf Basis der vom Kunden genannten Anforderungen durch und präsentiert dem Kunden Kandidaten. Die Endauswahl eines Kandidaten obliegt dem Kunden. Die von TPZ zu einem Kandidaten gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten oder von Dritten (z.B. früheren Dienstgebern). TPZ übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben sowie für die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Dokumente.
Erbringt TPZ eine Leistung im Bereich Executive Search, sichert der Kunde zu, dass der konkrete Search-Auftrag für eine angemessenen Zeitraum der Personalsuche exklusiv an TPZ erteilt wurde.
Die Höhe des jeweiligen an TPZ zu leistenden Honorars ergibt sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot oder der Auftragsbestätigung von TPZ. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von TPZ erteilt, so kann TPZ jenes Honorar geltend machen, das ihren üblichen Konditionen oder einem angemessenen Honorar entspricht. Der Berechnung des Honorars wird das Jahresbruttozielentgelt (Fixum und variable Entgeltbestandteile) für Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt. Wird dem Bewerber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, so behält sich TPZ das Recht vor eine Pauschale von Euro 10.000,- zur Berechnungsgrundlage hinzuzuziehen. Das im Angebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Honorare von TPZ werden mit Vereinbarung bzw. Unterzeichnung eines Vertrages (z.B. Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag) zwischen dem Kunden und dem Bewerber fällig.
Der Kunde trägt die nachstehenden Kosten, soweit diese in der Auftragsbestätigung oder dem Angebot vereinbart sind:
- Administrationsgebühren: Administrationsgebühren sind die durchschnittlichen Zusatzkosten für die Ausführung des Auftrages. Diese betragen, soweit nicht im Vermittlungsauftrag etwas Abweichendes vereinbart ist, pauschal EUR 1.500,00.
Für den Fall, dass der Kunde mit einem von TPZ namhaft gemachten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens ein Vertragsverhältnis eingeht, hat der Kunden ebenfalls ein Honorar in oben genannter Höhe an TPZ zu entrichten. Der Kunde ist verpflichtet, TPZ unverzüglich über die Zusage zu informieren und das Jahresbruttozielentgelt (Fixum und variable Entgeltbestandteile) zur Ermittlung des Honorars bekannt zu geben. Das Entgelt wird auch dann fällig wenn das Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten nicht vom Kunden sondern von einem mit diesem verbundenen oder sonstwie in dessen Einflussbereich stehenden oder diesem zuzurechnenden Dritten (z.B. Konzernunternehmen, Dritter, welcher Daten des Kandidaten vom Kunden erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird oder wenn der Kandidat aus sonstigen Gründen (zB im Wege der Arbeitskräfteüberlassung durch ein drittes Unternehmen) im Unternehmen des Kunden oder eines dem Kunden zuzurechnenden Dritten tätig wird.
Hat sich ein von TPZ vorgeschlagener Kandidat bereits selbständig beim Kunden beworben oder wurde dieser Kandidat bereits über einen Dritten dem Kunden vorgestellt, ist der Kunde verpflichtet, TPZ unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils darüber zu informieren. TPZ wird in diesem Falle hinsichtlich dieses Kandidaten keine weiteren Leistungen erbringen. Erfolgt keine Information an TPZ oder wünscht der Kunde die weitere Abwicklung durch TPZ und kommt es zu einer Einstellung oder (selbständigen oder unselbständigen) Beschäftigung eines von TPZ vorgeschlagenenKandidaten beim Kunden (direkt oder über einen Dritten) innerhalb von 12 Monaten ab der Vorstellung des jeweiligen Kandidaten durch TPZ, ist TPZ berechtigt, das vereinbarte Honorar zu verrechnen.
Der Kunde verpflichtet sich zu den in diesem Absatz genannten Zwecken, TPZ umgehend den Beschäftigungsbeginn sowie das vereinbarte Monatsbrutto- bzw. Jahresbruttozielentgelt bekannt zu geben.
Das Entgelt ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das Konto von TPZ zu überweisen. Wird die Rechnung vom Kunden nicht binnen 7 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt. TPZ ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 7,8% sowie sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehenden Kosten, wie insbesondere für Mahnungen durch Rechtsanwälte und Inkassobüros, sonstige Inkassoversuche und allfällige gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.
TPZ ist bei Zahlungsverzug des Kunden weiters berechtigt, seine Leistungen einzustellen und jenes Entgelt, welches TPZ bei vollständiger Erfüllung aller übrigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden gebührt hätte, in Rechnung zu stellen.
Der einzelne Vermittlungsauftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien ohne jegliche Nachverpflichtungen beendet werden und bedarf der Schriftform (z.B. Email oder Fax).
TPZ wählt die Kandidaten bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des Kunden mit kaufmännischer Sorgfalt aus (vgl. Punkt 3). Der Kunde prüft im Rahmen seiner Auswahlentscheidung die Eignung des Kandidaten in seinem eigenen Verantwortungsbereich. TPZ haftet im Falle des Abschlusses eines (freien) Dienstvertrages nicht für die getroffene Wahl des Kunden, für Qualifikationen, Kompetenzen, Eignung, einen bestimmten Arbeitserfolg sowie das Vorliegen der arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen, die notwendig sind, um in Österreich arbeiten zu dürfen. TPZ kann auch keine Haftung für das Vorliegen der arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen, die notwendig sind, um in Österreich oder in sonstigen Einsatzländern arbeiten zu dürfen, übernehmen.
TPZ haftet dem Kunden nur insoweit als TPZ bei der Auswahl vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen begangen hat und die mangelnde Eignung des Kandidaten nicht ohnehin für den Kunden erkennbar war. Die Haftung von TPZ für leicht fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von TPZ ist jedenfalls auf den Betrag des Honorars pro Auftrag pro Position beschränkt, welches TPZ gemäß dem Angebot gebührt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden, Pönaleverpflichtungen, entgangene Ersparnisse sowie Betriebsunterbrechungen ist in jedem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Ausschlüsse und Einschränkungen gelten nicht für von TPZ verursachte Personenschäden. Allfällige Schäden sind vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust (i) unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach Kenntnis, schriftlich an TPZ zu melden und (ii) binnen weiterer drei Monate gerichtlich geltend zu machen.
Soweit TPZ dem Kunden personenbezogene Daten, insbesondere besondere Kategorien von personenbezogenen Daten oder strafrechtlich relevanten Daten von Bewerbern oder Kandidaten übermittelt oder der Kunde solche Daten von Bewerbern oder Kandidaten verarbeitet, hat der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Bewerbungsunterlagen und Daten von Kandidaten nicht an Dritte zu übermitteln, diese wenn notwendig zu berichtigen und nach Wegfall des Zweckes zu löschen/sperren. Mit Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Kunden wird der Kunde in Hinblick auf diese personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, (EU) 2016/679, (DSGVO). Die Verwendung solcher von TPZ an den Kunden vermittelten personenbezogenen Daten für andere Zwecke als (i) die Bewertung und Auswahl von vorgeschlagenen Kandidaten bzw. (ii) die Begründung eines Dienstverhältnisses ist unzulässig und wird hiermit ausdrücklich untersagt.
Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen über die von TPZ angebotenen Dienstleistungen auf elektronischem oder postalischem Wege sowie einer telefonischen Kontaktaufnahme durch TPZ ausdrücklich einverstanden.
Sowohl TPZ als auch der Kunde verpflichten sich jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Kandidaten aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.
Der Kunde erklärt, dass weder er noch seine Organe, Mitarbeiter und Konzerngesellschaften oder Parteien, die in seinem Besitz stehen oder von ihm kontrolliert werden mit Handels-, Finanz- oder Wirtschaftssanktionen (Sanktionen) belegt sind oder Gegenstand eines Anspruchs, Verfahrens oder einer Untersuchung in Bezug auf Sanktionen sind oder gewesen sind. Der Kunde erklärt weiters, dass er weder im Besitz einer Partei steht noch von einer Partei kontrolliert wird, die mit Sanktionen belegt ist. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, damit seine Mitarbeiter und Konzerngesellschaften etwaige auferlegte Sanktionen einhalten und unternimmt keine Aktivitäten, die dazu führen, dass TPZ, deren Konzerngesellschaften oder Mitarbeiter gegen Sanktionen verstoßen. Der Kunde versichert, TPZ und seinen Mitarbeitern keine Gelder anzubieten, die aus Geschäften oder Transaktionen mit Parteien bzw. Beteiligten stammen, die mit Sanktionen belegt sind bzw. aus Handlungen, welche im Widerspruch zu Sanktionen stehen.
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von TPZ ist nur zulässig, sofern die Gegenforderungen des Kunden entweder von TPZ ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.
Für Streitigkeiten zwischen TPZ und dem Kunden wird als Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht für Wien vereinbart. TPZ ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtstand des Kunden zu klagen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden entspricht.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.
Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die Unterscheidung weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet. Die Verwendung der männlichen Form bezieht sich auf beide Geschlechter.